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BGH, 11.09.1958 - 4 StR 239/58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 10.11.1953 - 1 StR 227/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.09.1958 - 4 StR 239/58
Es durfte insbesondere mit Rücksicht darauf den Unrechtsgehalt seiner Fahrerflucht so hoch veranschlagen, daß der gewöhnliche Strafrahmen des § 142 Abs. 1 StGB zu ihrer gerechten Sühne nicht ausreichte (BGHSt 5, 125, 130 [BGH 10.11.1953 - 1 StR 227/53]; 4 StR 609/57 vom 19.12.1957 in NJW 1958, 836 Nr. 12). - BGH, 19.12.1957 - 4 StR 609/57
Verletzung der Aufklärungspflicht durch ein Gericht im Falle einer fehlenden …
Auszug aus BGH, 11.09.1958 - 4 StR 239/58
Es durfte insbesondere mit Rücksicht darauf den Unrechtsgehalt seiner Fahrerflucht so hoch veranschlagen, daß der gewöhnliche Strafrahmen des § 142 Abs. 1 StGB zu ihrer gerechten Sühne nicht ausreichte (BGHSt 5, 125, 130 [BGH 10.11.1953 - 1 StR 227/53]; 4 StR 609/57 vom 19.12.1957 in NJW 1958, 836 Nr. 12).